Mitgliedsbeiträge
Beitragseinzug
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils am 2. Januar bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag des Beitragsjahres eingezogen. Du hilfst uns Zeit und Arbeit zu sparen, wenn du am günstigen Lastschriftverfahren teilnimmst.
Beitragskategorien 2023
Anmerkungen:
- Bei Eintritt ab 1. September halbiert sich der Beitrag für das Eintrittsjahr (die Aufnahmegebühr bleibt gleich).
- Deine Mitgliedschaft beginnt mit der vorliegenden Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese muss eine gültige IBAN-Nummer enthalten.
- Der Jahresbeitrag wird jeweils am 2. Januar bzw. dem darauf folgenden ersten Bankarbeitstag abgebucht.
- Bankgebühren für Rücklastschriften werden in Rechnung gestellt, wenn der Grund der Rücklastschrift von dir zu vertreten ist.
- Die Sektion nimmt am zentralen Ausweisversand des Alpenvereins teil. Die Ausweise werden Ende Februar direkt von der Druckerei verschickt.
- Für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Diebstahl oder Verlust erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €.
Alternativ kannst du dir den Ausweis nach Registrierung direkt unter https://mein.alpenverein.de ausdrucken.
Regelungen für die Ein- und Umstufung:
- Junior: In dem Jahr, in dem das Mitglied 19 Jahre alt wird, kommt es in die Kategorie Junior. Vorher ist es in die Kategorie "Kind/Jugend" eingestuft.
- Mitglied mit Vollbeitrag/ Mitglied mit Ermäßigung: In dem Jahr, in dem das Mitglied 26 Jahre alt wird, kommt es in die Kategorie "Mitglied mit Vollbeitrag" oder in eine ermäßigte Kategorie, falls die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Senior: In dem Jahr, in dem das Mitglied 71 Jahre alt wird, kann es in die Kategorie "Senior" auf Antrag aufgenommen werden.
- Unterjährige Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) sind nicht möglich.
- Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag.