Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft
Wann erhalte ich meinen Ausweis?
Jedes Mitglied erhält einen Ausweis. Er wird dir jährlich im Februar an die Adresse zugesandt, die du in der Mitgliederverwaltung angegeben hast. Der Ausweis ist gültig vom 01.12. des Vorjahres bis 28.02. des darauffolgenden Jahres (sofern nicht gekündigt wurde).
Der digitale Mitgliedsausweis
Bevor du deinen digitalen Ausweis nutzen kannst, musst du dich auf Mein Alpenverein registrieren. Dafür brauchst du deine Mitgliedsnummer (245/00/xxxxxx - Fettdruck auf Ausweis oder Verwendungszweck Beitragszahlung 02.01.Jahr) und die IBAN, die du für den Mitgliedsbeitrag beim DAV hinterlegt hast, sowie eine E-Mail-Adresse. Nach der Registrierung musst du den Link, den du per E-Mail erhältst, innerhalb 48 Stunden bestätigen und ein Passwort vergeben.
Nach der Registrierung melde dich mit deinen Zugangsdaten bei https://mein.alpenverein.de an. Einmal eingeloggt, wird dir dein Mitgliedsausweis automatisch per E-Mail zugeschickt. Du kannst ihn aber auch als PDF herunterladen.
Bei Neumitgliedschaft steht der digitale Ausweis erst drei Wochen nach der Anmeldung zur Verfügung.
Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist eine jährliche Mitgliedschaft, die sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr erhoben.
Adressänderungen
Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung bitte nur an die Sektion Sigmaringen und nicht an den DAV Hauptverband schicken.
Du kannst diese auch direkt online hier ändern, dazu musst du dich einmalig mit deiner Mitgliedsnummer registrieren (siehe Registrierung unter "Der digitale Mitgliedsausweis").
Kündigungen
Möglich zum Jahresende. Sie sind bis spätestens 30. September eines Jahres schriftlich zu erklären.
Sektionswechsel
Für den Wechsel muss zunächst die Mitgliedschaft in der derzeitigen Sektion gekündigt werden. Dazu sendest du dieser eine schriftliche Kündigung bis zum 30. September eines Jahres und bekommst daraufhin eine Bestätigung. Diese sendest du dann an die neue Sektion und meldest dich dort neu an. Die Mitgliedschaft gilt dann ab dem 01.01. des folgenden Jahres.
Grundsätzlich kannst du auch im laufenden Jahr die Sektion wechseln. Bei Vorlage der Kündigungsbestätigung der vorherigen Sektion gilt die Mitgliedschaft ab sofort. Ein Mitgliedsbeitrag wird dann für das noch laufende Jahr nicht erhoben. Die Mitgliedschaft in der anderen Sektion besteht dann bis zum Ende des Jahres fort.
Bearbeitungszeiten
Wir betreiben eine ehrenamtlich besetzte Sektionsverwaltung. Bitte beachte, dass die Bearbeitungszeit von An,- Ab- und Ummeldungen, sowie von Verlusterklärungen mindestens 14 Tage beträgt.